Notarielle Tätigkeitsfelder
Notare sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Die Beurkundungspflicht hat für den Bürger unter anderem eine Schutzfunktion. Die Beurkundungspflicht besteht in der Regel immer dann, wenn der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.
Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt.
Zu den Tätigkeitsgebieten von Notaren gehören auch Verlosungen und Auslosungen, die Erstellung von Vermögensverzeichnisse, die Durchführung freiwilliger Versteigerungen sowie die Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen. Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen sowie Verwahrtätigkeiten vornehmen.
- Vorsorgende Rechtspflege. Notare sind auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Sie sind wie Richter staatlich bestellt, unabhängig, unparteilich und Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zur streitigen Justiz kümmern sich Notare jedoch um Streitvermeidung und sichere Vertragsgestaltung im Vorfeld. Notare stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegene Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
- Höchste Qualität. Notare verbinden höchste juristische Ansprüche mit einem Berufsethos, der von Neutralität und der Würde eines öffentlichen Amtes geprägt ist. Zum Notar werden nur besonders qualifizierte und erfahrene Volljuristen bestellt, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen.
- Gleichmäßiger Zugang. Der hoheitliche Charakter der Notartätigkeiten verbürgt nicht nur erstklassige vorsorgende Rechtspflege, sondern auch einen gleichmäßigen Zugang zur juristischen Beratung. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht ein besonders soziales Gebührensystem vor: Jeder kann sich seinen Notar leisten, auch wenn sein Anliegen juristisch hochkompliziert ist, weil dessen Kosten sich nach dem Wert der Transaktion, nicht nach Zeitaufwand, richten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten.